3G Regelungen im Sportbetrieb
Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
seit heute, 23.08.2021, gilt eine veränderte Form der 13. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung: 13. BayIfSMV: Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) Vom 5. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 384) BayRS 2126-1-17-G (§§ 1–29) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Für den Sportbereich ergeben sich folgende Veränderungen, die auch bereits ab heute in der Stadt Bamberg gelten:
- Bei sportlicher Aktivität im Innenbereich muss ab sofort bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 entweder ein Impfausweis, ein Genesenenausweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden (48 Stunden alter PCR-Test, 24 Stunden alter Schnelltest, 24 Stunden alter Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde)
Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen/Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
Aktuelle Testzentren für Stadt und Landkreis Bamberg sind hier gelistet: https://www.stadt.bamberg.de/Leben/Gesundheit/Corona-Testm%C3%B6glichkeiten-in-Bamberg/
Wir haben alle Vereinsmitglieder über das Procedere am 21.08. informiert. Bitte schaut in eurem E-Mail-Postfach nach.